ARBEITSMETHODEN UNDHANDLUNGSINSTRUMENTE
Da die Kompetenzen für die Bildungspolitik im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten liegen, kann die EU nur unterstützend und ergänzend tätig werden. Daher können auch keine juristisch verbindlichen Rechtsakte erlassen werden. Die bildungspolitische Kooperation findet im Wesentlichen nach der Offenen Methode der Koordinierung statt.
Die wesentlichen Handlungsinstrumente für die EU-Bildungspolitik sind folgende:
- Empfehlungen und Stellungnahmen des Rates: Sie sind nicht rechtsverbindlich, haben aber politische Bindungswirkung.
- Entschließungen und Schlussfolgerungen des Rates: Dabei handelt es sich um rechtlich unverbindliche Beschlüsse, die der Artikulation gemeinsamer politischer Standpunkte dienen.
- Memoranden und Mitteilungen der Europäischen Kommission: Sie sammeln Vorstellungen und Diskussionsbeiträge zu einem bestimmten Thema und listen mögliche Tätigkeitsfelder auf. Ihr Ziel ist es, die bisherigen Tätigkeiten in einem Politikbereich darzustellen und Perspektiven zu entwickeln, ohne konkrete Maßnahmen zu initiieren.
- Weißbücher / Grünbücher der Europäischen Kommission: Grünbücher werden von der Kommission veröffentlicht, um zu einem bestimmten Thema insbesondere eine Konsultation auf europäischer Ebene einzuleiten. Ein Beispiel aus dem EU-Bildungsbereich dazu ist etwa das Grünbuch „Die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern“ von Juli 2009. Weißbücher enthalten demgegenüber zumeist bereits Vorschläge für ein konkretes Tätigwerden der EU.




