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Dokumente
Bordeaux-Kommuniqué, November 2008 (nur auf Englisch verfügbar)
Download (PDF, 210 KB)

Helsinki-Kommuniqué, Dezember 2006
Download (PDF, 150 KB)

Maastricht-Kommuniqué, Dezember 2004
Download (PDF, 210 KB)

Kopenhagener Erklärung, November 2002 (nur auf Englisch verfügbar)
Download (PDF, 100 KB)


Weitere Dokumente
Links
Informationen zum Kopenhagen-Prozess auf der Internetseite des BMBF
www.bmbf.de

Mehr über das Programm LEONARDO DA VINCI finden Sie auf der Internetseite der Nationalen Agentur Bildung für Europa
www.na-bibb.de

BERUFLICHE BILDUNG

Grundlage und Ausgangspunkt für eine Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Aus- und Weiterbildung ist die Kopenhagener Erklärung, die im November 2002 durch die Bildungsministerinnen und Bildungsminister von 31 europäischen Ländern sowie durch Sozialpartner und die Europäische Kommission gebilligt wurde. Daher wird die europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung auch als "Kopenhagen-Prozess" bezeichnet.

Folgende Themenfelder wurden in der Kopenhagener Erklärung definiert:

  • Stärkung der europäischen Dimension der beruflichen Bildung,


  • Verbesserung der Transparenz in Bezug auf nationale Systeme einerseits und berufsqualifizierende Abschlüsse andererseits,


  • Erarbeitung gemeinsamer Instrumente zur Qualitätssicherung in der Berufsbildung,


  • Entwicklung von Grundsätzen zur Validierung von informell und non-formal erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen sowie

  • eine verstärkte internationale Zusammenarbeit in einzelnen Wirtschaftssektoren.


2004, 2006 und 2008 fanden Folgekonferenzen in Maastricht, Helsinki und Bordeaux statt, auf denen das bisher Erreichte diskutiert wurde und jeweils Prioritäten für die kommenden Jahre festgelegt wurden. Die letzte Folgekonferenz fand 2010 in Brügge statt.

Allgemeine Prinzipien der europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung sind unter anderem die Freiwilligkeit der Zusammenarbeit im Rahmen der Kompetenzordnung der EU, ein dezentraler Bottom-Up-Ansatz sowie die aktive Einbeziehung der Sozialpartner.

Ein zentraler Teil des Prozesses ist die Entwicklung von gemeinsamen europäischen Rahmen und Instrumenten zur Stärkung der Transparenz, der Anerkennung und der Qualität von Kompetenzen und Qualifikationen. Dadurch soll die Mobilität von Lernenden sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einfacher werden. Ein wichtiges Instrument ist dabei das Europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET), aber auch die bildungsbereichsübergreifenden Initiativen wie vor allem der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) und Europass sind wichtig.

Was die Zusammenarbeit auf EU-Ebene betrifft, unterstützt die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen in Form von politischen Initiativen, Diskussionspapieren und -foren sowie im Rahmen des Unterprogramms LEONARDO DA VINCI des Programms für lebenslanges Lernen. Damit werden Projekte zur Umsetzung berufsbildungspolitischer Maßnahmen finanziell unterstützt.


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