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Dokumente
Mitteilung der Europäischen Kommission "Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten: Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung", November 2010
Download (PDF, 280 KB)

Expertenbericht: New Skills for New Jobs: Action Now, Februar 2010 (nur auf Englisch)
Download (PDF, 340 KB)


Weitere Dokumente
Links
Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit der Europäischen Kommission
http://ec.europa.eu/social

Themenschwerpunkt "Identifying skills needs" auf der Homepage von CEDEFOP
www.cedefop.europa.eu


Europäisches Expertennetzwerk Bildungsökonomie
http://www.eenee.de

BESCHÄFTIGUNGSFÄHIGKEIT

Unter Beschäftigungsfähigkeit wird die Fähigkeit einer Person verstanden, eine Beschäftigung zu finden und in Beschäftigung zu bleiben. Diese Fähigkeit wird beeinflusst durch persönliche Qualifikationen, Fertigkeiten und Umstände, aber auch durch externe Faktoren (Arbeitsmarkt, Konjunktur). Ziel europäischer Politik ist eine möglichst hohe Beschäftigungsfähigkeit aller europäischen Bürgerinnen und Bürger.

Das Thema der Beschäftigungsfähigkeit spielt natürlich nicht nur in der Beschäftigungspolitik der EU eine Rolle, sondern ist auch ein wichtiges Ziel der Bildungspolitik. In den heutigen wissensbasierten Gesellschaften Europas ist es Aufgabe der Bildungssysteme, die Menschen auf die komplexer werdenden sozialen und politischen Zusammenhänge optimal vorzubereiten. Es geht darum, auf individueller Ebene ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, am wirtschaftlichen und sozialen Leben teilzuhaben und einen eigenen Beitrag dazu zu leisten. Auf gesamtgesellschaftlicher Ebene ist Beschäftigungsfähigkeit eine wichtige Voraussetzung, um den Herausforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken.

Im neuen strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung, der die Prioritäten der bildungspolitischen Kooperation bis 2020 vorgibt, wird die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit als ein wesentliches Ziel der Zusammenarbeit genannt. Außerdem ist geplant, einen neuen europäischen Durchschnittsbezugswert (Benchmark) für die Beschäftigungsfähigkeit zu entwickeln, damit Fortschritte in diesem Bereich nachvollzogen werden können.

Maßnahmen zur Förderung von Beschäftigungsfähigkeit können zum Beispiel sein: verstärkte Vermittlung von aktuellen und notwendigen Schlüsselkompetenzen, erhöhte Teilnahme am lebenslangen Lernen, verbesserte Transparenz und Anrechnung von Qualifikationen oder Abstimmung der Bildungsangebote auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts.