BILDUNGSPOLITIK DER EU
Für die Entwicklung und den Erfolg der heutigen wissensbasierten Gesellschaften Europas ist ein hohes Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung unverzichtbar. Daher sind die allgemeine und berufliche Bildung ein wichtiges Element der Strategie Europa 2020. Bereits im Lissabon-Prozess bis 2010 gehörten Bildung und Ausbildung zu den zentralen Handlungsfeldern der Europäischen Union.
Nach Verabschiedung der Lissabon-Strategie wurde im Jahr 2002 mit dem "Arbeitsprogramm allgemeine und berufliche Bildung 2010" eine erste Grundlage für die politische Kooperation geschaffen. Es bildet die Basis für sämtliche Folgeaktionen in der allgemeinen und beruflichen Bildung und es schreibt ein neues Arbeitsverfahren der Bildungszusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten fest: die sogenannte "Offene Koordinierungsmethode".
Im Mai 2009 verabschiedete der Bildungsministerrat den "Strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung".
Darin haben sich die EU-Bildungsministerinnen und Bildungsminister für die Zusammenarbeit bis 2020 folgende Ziele gesetzt:
- Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität;
- Verbesserung von Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung;
- Förderung der Gerechtigkeit, des sozialen Zusammenhalts und des aktiven Bürgersinns;
- Förderung von Innovation und Kreativität.
Parallel dazu haben sich weitere Entwicklungen vollzogen. Im Jahr 1999 riefen 30 Länder den Bologna-Prozess ins Leben, um für Konvergenz zwischen den Hochschulbildungssystemen zu sorgen und bis 2010 einen Europäischen Hochschulbildungsraum zu schaffen. Dieser wurde bei der Bologna-Jubiläumskonferenz 2010 in Wien und Budapest feierlich eröffnet. Inzwischen nehmen 47 Staaten am Bologna-Prozess teil.
Der 2002 unterzeichnete Kopenhagen-Prozess verstärkte die europaweite Kooperation in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. In der Kopenhagener Erklärung wurden Themenfelder der Zusammenarbeit definiert; seitdem fanden alle zwei Jahre Folgekonferenzen der inzwischen 33 teilnehmenden Länder statt. Zuletzt wurden 2010 in Brügge die Themen und Prioritäten der Zusammenarbeit bis 2020 definiert.
Sowohl der Bologna- als auch der Kopenhagenprozess sind Prozesse freiwilliger Zusammenarbeit und gehen über die reine EU-Zusammenarbeit hinaus.
Nach wie vor legt jedes EU-Land seine nationale Bildungspolitik selbst fest. Doch es gibt auch Herausforderungen, die alle Mitgliedstaaten betreffen: Überalterung der Gesellschaft, unzureichende Kompetenzen bei Arbeitskräften und globaler Wettbewerb. Diese Entwicklungen legen gemeinsame Reaktionen auch im Bildungsbereich nahe und es bietet sich an, dass die Mitgliedsländer dabei voneinander lernen. Daher tauschen sich die Mitgliedstaaten über empfehlenswerte Verfahren aus und legen gemeinsam Indikatoren und europäische Durchschnittsbezugswerte (Benchmarks) fest, um die jeweiligen Fortschritte überprüfen zu können.
Mehr zur Geschichte der EU-Bildungspolitik finden Sie hier.




